Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland für Deutschland - Exklusive für ausländische Firmen
Sie sind ein ausländisches/ internationales Unternehmen mit Projekten/ Aufträgen in Deutschland und Sie möchten Mitarbeiter aus Ihrem Land in Deutschland einsetzen? RBO kümmert sich um alle Formalien inkl. der Arbeitnehmerüberlassung und hält Ihnen den Rücken frei.
Viele deutsche Firmen suchen dringend Fachkräfte – viele gut ausgebildete Arbeitnehmer aus Osteuropa möchten gerne zeitweilig in Deutschland arbeiten und von den hohen Löhnen profitieren. Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland kann in diesen Fällen für beide Seiten die Lösung sein.
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung – nach Deutschland auf Zeit
Wie bei jedem Leiharbeitsverhältnis – auch Zeitarbeit oder Personalleasing genannt – sind auch bei der Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland drei Parteien beteiligt. Der ausländische Facharbeiter bewirbt sich in seinem Heimatland bei einem Leiharbeitsunternehmen. Dieses verleiht ihn an ein Unternehmen in Deutschland. Arbeitgeber des ausländischen Mitarbeiters bleibt das ausländische Leiharbeitsunternehmen, das ihm auch seinen Lohn zahlt. Allerdings winken für den Einsatz als grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland oft attraktive Zuschläge.
Denn nach dem deutschen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ist Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland, dass bestimmte deutsche Sozialstandards auch von den ausländischen Verleihern garantiert werden. Hierzu gehören der Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Obergrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Ruhepausen, sowie Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz.
Leiharbeiter sparen Beiträge zur deutschen Sozialversicherung
Da der eigentliche Arbeitsvertrag des Leiharbeiters dem Recht seines Heimatlandes unterliegt und er sich für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland nur befristet aufhält, hat der ausländische Arbeitnehmer allerdings keine deutschen Sozialabgaben zu zahlen. Zulässig ist die Entsendung nach Deutschland für 12 Monate; dieser Zeitraum kann einmal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Unternehmen, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland Mitarbeiter verleihen wollen, benötigen eine Genehmigung, nicht nur im Heimatland sondern auch in Deutschland. Auch das deutsche Unternehmen muss für den Einsatz ausländischer Leiharbeiter eine Genehmigung einholen. Zuständig ist die Arbeitsagentur. Der entsendete Arbeitnehmer selbst muss entweder Bürger eines EU- oder EWR-Staates sein oder aber eine Arbeitserlaubnis für Deutschland besitzen.
Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland nach Deutschland – streng reglementiert.
Je nach Branche gilt zudem eine unübersichtlich hohe Anzahl von Sonderregeln. In vielen Fällen etwa haben die ausländischen Verleiher bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland die Identität ihres Mitarbeiters und die Dauer seines Einsatzes bei den Zollbehörden anzumelden. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen und haben zum Teil auch am Ort des Arbeitseinsatzes bereitzuliegen, damit Behörden diese bei Kontrollen überprüfen können. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen hohe Bußgelder.
Besonders in der Baubranche unterliegt die Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland nach Deutschland strengen Vorschriften. Grundsätzlich ist es nur ausländischen Bauunternehmen, mit der entsprechenden Genehmigung erlaubt, Arbeiter an deutsche Bauunternehmen zu verleihen, nicht aber professionellen ausländischen Personaldienstleistern.
Mögliche Alternative: Tätigkeit als Subunternehmer
Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass der ausländische Mitarbeiter für die Zeit seiner Entsendung in das deutsche Unternehmen eingegliedert ist. Der Chef des deutschen Unternehmens ist auch sein Chef. Ausländische Unternehmer, die von der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland profitieren möchten, aber vor den bürokratischen Hürden der Zeitarbeit zurückschrecken, sollten prüfen, ob es Alternativen zur Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland gibt. Eine Möglichkeit kann darin liegen, als ausländischer Subunternehmer für ein deutsches Unternehmen tätig zu werden und somit als unselbständige Zweigstelle in Deutschland auf Werkvertragsbasis zu arbeiten.
Leiharbeiter sparen Beiträge zur deutschen Sozialversicherung
Nutzen Sie Ihre Chance als ausländische Firma in Deutschland
Profitieren auch Sie vom Fachkräfte-Mangel in Deutschland, in dem Sie mittels Mitarbeiter-Entsendung aus Ihrem Herkunftsland höhere Margen erzielen. Erwirken Sie somit eine Win-Win Situation für Ihr Unternehmen und den deutschen Markt – qualifizierte Fachkräfte bei gleicher Qualität, zu niedrigen Lohnkosten.
Partizipieren Sie vom Leistungsmotor Europas in Verbindung mit dem RBO-Erfolgs-Konzept!